Bauqualitäten für Bergstedt WohnQuartier – Ein Ort für alle Lebensphasen
Das Bergstedt WohnQuartier – Ein Ort für alle Lebensphasen – setzt neue Maßstäbe für inklusives, nachhaltiges und generationenübergreifendes Wohnen
Durch die enge Zusammenarbeit mit FM-Connect.com und die Umsetzung moderner Facility-Management-Konzepte wird ein Wohnumfeld geschaffen, das höchsten Ansprüchen an Qualität, Effizienz und Nachhaltigkeit gerecht wird. Hier entsteht ein Ort, an dem Menschen aller Altersgruppen und Lebensphasen gemeinsam ein erfülltes und selbstbestimmtes Leben führen können – eingebettet in eine starke, unterstützende Gemeinschaft im Herzen von Hamburg Bergstedt.
Die zukünftige Planung des Bergstedt WohnQuartiers basiert auf einer soliden Grundlage aus sozialrechtlichen, heimgesetzlichen und baurechtlichen Vorgaben, unserer Konzeption, den DGNB Kriterien für Wohnen mit mehr als sechs Mieteinheiten und Pflegeeinrichtungen, die sicherstellen, dass das Projekt den Bedürfnissen seiner Bewohner gerecht wird und zugleich höchsten Standards in Bezug auf Nachhaltigkeit und Inklusion entspricht.
Das Bergstedt WohnQuartier wird damit zu einem Modell für zukunftsweisendes Wohnen, das den vielfältigen Bedürfnissen seiner Bewohner in allen Lebensphasen gerecht wird.
Hochwertige Bauqualitäten im Bergstedt WohnQuartier
Pflegeversicherungsgesetz (SGB XI)
Für das Bergstedt WohnQuartier sind insbesondere die folgenden Aspekte relevant:
Leistungen der Pflegeversicherung: Die Pflegeversicherung bietet finanzielle Unterstützung für pflegebedürftige Personen. Dies umfasst sowohl häusliche Pflege als auch Pflege in teilstationären und stationären Einrichtungen.
Pflegestufen und Pflegegrade: Die Einstufung in Pflegegrade bestimmt den Umfang der Leistungen. Das WohnQuartier berücksichtigt unterschiedliche Pflegegrade und bietet maßgeschneiderte Pflege- und Betreuungsangebote.
Pflegeberatung: Verpflichtung zur Pflegeberatung zur Unterstützung der Pflegebedürftigen und ihrer Angehörigen. Das Bergstedt WohnQuartier integriert ein umfassendes Beratungsangebot, um die Bewohner über ihre Rechte und Möglichkeiten zu informieren.
Sozialpolitisches Ziel: "Ambulant vor Teilstationär vor Stationär"
Optionale und bedarfsgerechte Pflege
Ambulante Pflege: Vorrangige Förderung ambulanter Pflegedienste, die direkt in den Wohnungen der Bewohner angeboten werden. Das WohnQuartier stellt sicher, dass ausreichend ambulante Pflegedienste verfügbar sind.
Teilstationäre Pflege: Bereitstellung von teilstationären Pflegeangeboten, wie Tagespflege, um die Angehörigen zu entlasten und die soziale Teilhabe der Pflegebedürftigen zu fördern.
Stationäre Pflege: Integration von stationären Pflegeeinrichtungen innerhalb des Quartiers, um eine umfassende Versorgungskette zu gewährleisten.
Landespflegegesetze
Die Landespflegegesetze ergänzen die Regelungen des SGB XI und setzen zusätzliche Standards für die Pflege und Betreuung in den jeweiligen Bundesländern, für uns in Hamburg.
Dies bedeutet für unsere Planung:
Qualitätsanforderungen: Einhaltung der landesspezifischen Qualitätsanforderungen für Pflegeeinrichtungen, einschließlich Personalschlüssel und Qualifikation des Pflegepersonals.
Pflegeplanung und Dokumentation: Verpflichtung zur individuellen Pflegeplanung und -dokumentation, um die Qualität der Pflege sicherzustellen.
Prüfung und Aufsicht: Regelmäßige Prüfungen durch die zuständigen Behörden zur Sicherstellung der Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben.
Wesentliche Aspekte umfassen:
Bewohnerrechte: Sicherstellung der Rechte der Bewohner, einschließlich des Rechts auf Selbstbestimmung und Schutz der Privatsphäre.
Betriebserlaubnis: Notwendigkeit einer Betriebserlaubnis für Pflegeeinrichtungen, die durch die zuständigen Landesbehörden erteilt wird.
Qualitätsmanagement: Implementierung von Qualitätsmanagementsystemen zur kontinuierlichen Verbesserung der Pflege- und Betreuungsqualität.
Relevante Aspekte für das Bergstedt WohnQuartier sind:
Bau- und Ausstattungsvorgaben: Vorgaben zur baulichen Gestaltung und Ausstattung der Pflegeeinrichtungen, einschließlich barrierefreier Zugänge und Sicherheitsstandards.
Personalausstattung: Festlegung des Personalschlüssels und der Qualifikationsanforderungen für das Pflegepersonal.
Aufsicht und Kontrolle: Regelmäßige Überprüfungen der Einrichtungen durch die zuständigen Landesbehörden zur Sicherstellung der Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben.