Planungsgrundlagen für Barrierefreiheit im Bergstedt WohnQuartier
Barrierefreiheit ist ein zentrales Element des Bergstedt WohnQuartiers und spielt eine entscheidende Rolle bei der Schaffung eines inklusiven, sicheren und komfortablen Wohnumfelds für alle Bewohner
Die Planung und Umsetzung des Bergstedt WohnQuartiers folgt den höchsten Standards der Barrierefreiheit, wie sie in der DIN 18040 festgelegt sind. Durch den barrierefreien Wohnungsbau, die Berücksichtigung spezifischer Anforderungen in stationären Einrichtungen und die kontinuierliche Anpassung an individuelle Bedürfnisse wird ein inklusives und sicheres Wohnumfeld geschaffen. Das Bergstedt WohnQuartier stebt danach, den Bewohnern ein Höchstmaß an Selbstständigkeit und Lebensqualität zu bieten.
Barrierefreies Wohnen im Bergstedt WohnQuartier
DIN 18040-1: Barrierefreies Bauen – Öffentlich zugängliche Gebäude
Zugänglichkeit: Alle öffentlich zugänglichen Bereiche müssen stufenlos erreichbar sein. Dies umfasst Eingänge, Flure, Gemeinschaftsräume und Sanitäranlagen.
Orientierung und Information: Visuelle, taktile und akustische Hilfen zur Orientierung und Information. Dazu gehören kontrastreiche Markierungen, taktile Bodenleitsysteme und visuelle sowie akustische Hinweise.
Bedienbarkeit: Einfache und sichere Bedienung von Einrichtungen und Geräten, wie Lichtschaltern, Türgriffen und Aufzugtasten, die in geeigneter Höhe und mit minimalem Kraftaufwand bedienbar sind.
DIN 18040-2: Barrierefreies Bauen – Wohnungen
Wohnungszugang: Barrierefreie Zugänge zu allen Wohnungen, einschließlich stufenloser Wege und ausreichend breiter Türen.
Innenraumgestaltung: Barrierefreie Gestaltung der Innenräume, einschließlich bewegungsfreundlicher Raumaufteilung und ausreichender Bewegungsflächen vor Möbeln und Geräten.
Sanitärräume: Barrierefreie Bäder mit ebenerdigen Duschen, Haltegriffen, unterfahrbaren Waschbecken und leicht zugänglichen Toiletten.
Merkmale
Zugänglichkeit: Alle Wohnungen sind stufenlos erreichbar, mit breiten Türen und Fluren, die Rollstuhlfahrern und Personen mit Mobilitätseinschränkungen ausreichend Platz bieten.
Bewegungsflächen: Ausreichende Bewegungsflächen in allen Wohnbereichen, insbesondere vor Möbeln und sanitären Anlagen, um die Nutzung von Rollstühlen und Gehhilfen zu ermöglichen.
Anpassungsfähigkeit: Flexible Gestaltung der Wohnungen, die eine Anpassung an veränderte Bedürfnisse der Bewohner ermöglicht, z.B. durch nachrüstbare Haltegriffe und höhenverstellbare Küchenarbeitsplatten.
Die Ausstattung und Materialien im Bergstedt WohnQuartier sind auf die Bedürfnisse von Menschen mit unterschiedlichen Fähigkeiten und Einschränkungen abgestimmt:
Rutschfeste Böden: Verwendung von rutschfesten Bodenbelägen in allen Bereichen, um Sturzgefahren zu minimieren.
Ergonomische Armaturen: Installation ergonomischer und leicht bedienbarer Armaturen in Küchen und Bädern.
Automatisierung: Einsatz von Smart-Home-Technologien zur Automatisierung von Beleuchtung, Heizung und Sicherheitssystemen, die über Sprachsteuerung und einfache Bedienoberflächen gesteuert werden können.
Wohn- und Aufenthaltsräume
Barrierefreie Zugänge: Alle Wohn- und Aufenthaltsräume sind stufenlos zugänglich und mit ausreichend breiten Türen und Fluren ausgestattet.
Sanitäreinrichtungen: Barrierefreie Sanitäreinrichtungen in allen Zimmern und Gemeinschaftsbereichen, einschließlich unterfahrbarer Waschbecken, erhöhten Toiletten und ebenerdigen Duschen.
Sicherheit und Komfort: Installation von Notrufsystemen und gut zugänglichen Sicherheitsausstattungen, wie Feuerlöschern und Erste-Hilfe-Kits.
Gemeinschafts- und Therapieräume
Gemeinschaftsräume: Barrierefreie Gestaltung von Gemeinschaftsräumen, die ausreichend Platz für Rollstuhlfahrer und Personen mit Gehhilfen bieten.
Therapieräume: Spezielle Therapieräume, die auf die Bedürfnisse von Menschen mit körperlichen und kognitiven Einschränkungen abgestimmt sind, einschließlich geeigneter Geräte und Hilfsmittel.
Außenanlagen
Wege und Gärten: Barrierefreie Wege und Gärten mit rutschfesten Belägen, gutem Beleuchtungskonzept und ausreichenden Sitzgelegenheiten.
Erholungsbereiche: Schaffung von leicht zugänglichen Erholungsbereichen und Treffpunkten im Freien, die zur sozialen Interaktion und Erholung beitragen (z. B. für Boule).
Trotz aller Bemühungen und Planungen gibt es Grenzen der Barrierefreiheit, die berücksichtigt werden müssen:
Technologische Grenzen: Nicht alle Technologien sind für alle Bewohner gleichermaßen zugänglich oder nutzbar. Einige Personen, insbesondere ältere Menschen, können Schwierigkeiten mit der Bedienung komplexer Systeme haben.
Bauliche Beschränkungen: In bestehenden Gebäuden kann die vollständige Umsetzung barrierefreier Standards durch bauliche Gegebenheiten eingeschränkt sein, z.B. durch tragende Strukturen, die nicht ohne Weiteres verändert werden können.
Vielfalt der Bedürfnisse: Die Bedürfnisse und Präferenzen der Bewohner sind vielfältig und können nicht immer vollständig durch standardisierte Lösungen abgedeckt werden.
Persönliche Anpassungen: Individuelle Anpassungen und Lösungen sind notwendig, um den spezifischen Anforderungen jedes Bewohners gerecht zu werden.