Förderung des Bergstedt WohnQuartiers – Ein Ort für alle Lebensphasen

Die optionale Förderung des Bergstedt WohnQuartiers durch verschiedene Programme und Maßnahmen kann maßgeblich zur Schaffung eines inklusiven, nachhaltigen und lebenswerten Wohnumfelds beitragen

Durch die optionale Unterstützung von Wohnungen und Wohneigentum, ambulanten und stationären Versorgungsformen sowie der Wohnumfeldverbesserung und Quartiersentwicklung wird das WohnQuartier gefördert zu einem Vorzeigemodell für modernes, generationenübergreifendes und barrierefreies Wohnen.

Fördermöglichkeiten im Bergstedt WohnQuartier

Öffentliche Fördermittel

  • KfW-Förderprogramme: Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bietet verschiedene Förderprogramme für den Bau und die Sanierung von barrierefreien und energieeffizienten Wohnungen. Dazu gehören zinsgünstige Kredite und Zuschüsse für Maßnahmen zur Barrierereduzierung (KfW 455-B) und energieeffizientes Bauen (KfW 153).

  • Wohnraumförderungsgesetze der Länder: In vielen Bundesländern gibt es spezifische Förderprogramme zur Schaffung von sozialem und bezahlbarem Wohnraum. Diese Programme bieten zinsgünstige Darlehen, Zuschüsse und Steuervergünstigungen.

Private Investoren und Genossenschaften

  • Wohnbaugenossenschaften: Förderung durch Gründung oder Zusammenarbeit mit Wohnbaugenossenschaften, die den Bau und die Verwaltung von Wohnraum übernehmen und gleichzeitig die soziale Integration fördern.

  • Private Investoren: Anreize für private Investoren durch steuerliche Vorteile und öffentliche Zuschüsse, um in den Bau von barrierefreien und altersgerechten Wohnungen zu investieren.

Pflegeversicherung (SGB XI)

  • Pflegegeld und Pflegesachleistungen: Pflegebedürftige haben Anspruch auf Pflegegeld oder Pflegesachleistungen, die zur Finanzierung ambulanter Pflegedienste genutzt werden können.

  • Zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen: Förderung von Betreuungs- und Entlastungsleistungen, die durch ambulante Dienste erbracht werden, um die Pflege in der eigenen Wohnung zu ermöglichen.

Modellprojekte und Innovationsfonds

  • Innovationsfonds des Gemeinsamen Bundesausschusses: Förderung von Modellprojekten zur Verbesserung der Versorgung, insbesondere innovativer Ansätze zur ambulanten Pflege und Betreuung.

  • Landesförderprogramme: Landesweite Förderprogramme zur Unterstützung von ambulanten Pflegediensten und zur Förderung neuer Versorgungsmodelle.

Gemeindenahe Unterstützung

  • Pflegestützpunkte: Einrichtung von Pflegestützpunkten im Quartier, die als zentrale Anlaufstelle für Beratung und Koordination der ambulanten Pflege dienen.

  • Nachbarschaftshilfe: Förderung von Nachbarschaftshilfeprojekten, die durch finanzielle Unterstützung und Schulungsprogramme die gegenseitige Hilfe im Quartier stärken.

Investitionskostenzuschüsse

  • Landespflegegesetze: Landesregierungen bieten Investitionskostenzuschüsse für den Bau und die Modernisierung stationärer Pflegeeinrichtungen. Diese Zuschüsse helfen, die finanzielle Belastung durch Bau- und Renovierungskosten zu reduzieren.

  • Bundesmittel: Zusätzliche Bundesmittel können im Rahmen von Förderprogrammen für den Bau und die Ausstattung moderner Pflegeeinrichtungen bereitgestellt werden.

Qualitätsverbesserungsprogramme

  • Qualitätsförderung in der Pflege: Förderprogramme zur Verbesserung der Pflegequalität, einschließlich Schulungen für Pflegepersonal, Einführung moderner Pflegetechnologien und Verbesserung der Infrastruktur.

Kooperationen und Partnerschaften

  • Partnerschaften mit Stiftungen: Zusammenarbeit mit gemeinnützigen Stiftungen, die Projekte zur Verbesserung der Pflege und Betreuung älterer Menschen unterstützen.

Städtebauförderung

  • Programme der Städtebauförderung: Bund und Länder bieten Förderprogramme zur städtebaulichen Entwicklung und zur Verbesserung der Lebensqualität in Quartieren. Diese Programme unterstützen Maßnahmen wie die Sanierung von Gebäuden, die Gestaltung öffentlicher Räume und die Verbesserung der Infrastruktur.

  • Soziale Stadt: Das Programm „Soziale Stadt“ fördert die Entwicklung benachteiligter Stadtteile und die soziale Integration durch Investitionen in Wohnumfeld und Gemeinschaftseinrichtungen.

Barrierefreie Infrastruktur

  • Förderung barrierefreier Infrastruktur: Zuschüsse und finanzielle Unterstützung für den Bau und die Sanierung barrierefreier Wege, Plätze und öffentlicher Einrichtungen.

  • Förderprogramme für Mobilität: Unterstützung für Projekte zur Verbesserung der Mobilität, einschließlich barrierefreier Verkehrsmittel und Wegweiser.

Nachhaltige Quartiersentwicklung

  • Förderung nachhaltiger Projekte: Programme zur Förderung nachhaltiger Projekte im Quartier, wie die Errichtung von Grünflächen, die Nutzung erneuerbarer Energien und die Förderung von Umweltbildung.

  • Partizipation und Mitbestimmung: Unterstützung von Projekten, die die Beteiligung der Bewohner an der Quartiersentwicklung fördern, z.B. durch Bürgerbeteiligungsverfahren und Mitbestimmungsgremien.